Der Fachbereich Jugend gliedert sich in vier Sachgebiete und drei Stabsstellen. Entsprechend des gesetzlichen Auftrags soll die Jugendhilfe insbesondere:
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
- dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Zum Fachbereich Jugend zählen außerdem die Kinder- und Jugendagentur Ju-Max sowie die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen.